AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Der Vermieter, HAJO Mietmanagement GmbH, stellt dem Mieter die angemietete Lagerbox für die Dauer des Mietverhältnisses zur Verfügung. Grundlage des Mietverhältnisses sind diese AGB und der Mietvertrag.

Mietgegenstand

Der Mietgegenstand ist eine Lagerbox und ist im Mietvertrag in Lage und Größe genau bezeichnet. Das Mietobjekt befindet sich in Gersthofen-Hirblingen, Burghofweg 5.

Übernahme

Bei Mietbeginn wird die Lagerbox durch den Vermieter und Mieter auf eventuell vorhandene Mängel oder Beschädigungen geprüft. Diese Überprüfung wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten.

Nutzung

Der Mieter darf die Lagerbox ausschließlich zu Lagerzwecken nutzen. Der Mieter darf keine Gegenstände oder Stoffe einlagern, die Gefährdungen, Schäden, Geruchsbelästigungen, Ungezieferbefall verursachen können oder die gesetzeswidrig bzw. verboten sind. Die Nutzung beschränkt sich auf die angemietete Lagerbox. Verkehrsflächen, Flure, Treppenhäuser sowie Fluchtwege sind freizuhalten.
Der Mieter hat die Lagerbox in sauberen und einwandfreien Zustand zu halten. Bauliche Veränderungen und das Anbringen von Werbung ist nicht zulässig. Im gesamten Gebäude besteht absolutes Rauchverbot.

Zugang

Der Zugang zu den Lagerboxen erfolgt eigenständig über eine elektronische Zugangskontrolle mittels Chip oder über Handy-App. Der Zugang ist Montag bis Sonntag in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr zulässig.
Der Mieter hat dem Vermieter für erforderliche Reparaturen bzw. Wartungsarbeiten den Zugang zu seiner Lagerbox zu gestatten. Bei Gefahr in Verzug ist dem Vermieter der Zutritt ohne Voranmeldung gestattet.

Miete/Kaution

Die Höhe der Miete ist im Mietvertrag geregelt. In der vereinbarten Monatsmiete sind alle Betriebs- und Nebenkosten enthalten. Mindesmietdauer ist ein Monat. Die Miete/Kaution ist jeweils im Voraus fällig.
Der Vermieter kann sich bei offenen Forderungen bereits während der Mietzeit aus der Kaution befriedigen. Der Mieter muss dann die Kaution wieder auf die vereinbarte Höhe aufstocken. Eine Untervermietung durch den Mieter ist nicht zulässig. Eine Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist unzulässig. Bei fälligen Forderungen kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verrechnen. Ferner hat der Mieter die Kosten für die Eintreibung wie Inkasso usw. zu tragen.

Kündigung

Der Mieter kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Der Vermieter hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund insbesonders wenn der Mieter sich mit der Mietzahlung im Verzug befindet oder trotz Abmahnung gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Übergabe

Bei Mietende wird die Lagerbox durch den Vermieter und Mieter auf eventuell vorhandene Mängel oder Beschädigungen geprüft. Diese Überprüfung wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
Die Lagerbox ist in geräumten und sauberem Zustand zu übergeben. Räumt der Mieter nach Mietende die Lagerbox trotz Nachfristsetzung nicht, so ist der Vermieter berechtigt, die Lagerbox auf Kosten des Mieters zu räumen.

Mängel

Mängel, die während der Mietdauer auftreten, sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Die Reparatur dieser Mängel sowie der Mängel nach Mietende werden, soweit vom Mieter verursacht, durch den Vermieter in Auftrag gegeben und an den Mieter weiter berechnet. Mängelbeseitigung durch den Kunden bedarf der Zustimmung des Vermieters. Bei Einsatz von Reinigungsmitteln durch den Mieter ist darauf zu achten, dass diese für die jeweilige Oberfläche geeignet sind.

Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die sich durch die Einlagerung egeben. Ferner obliegt dem Mieter die Einhaltung aller rechtlichen oder behördlichen Vorschriften bzw. die Einholung von eventuell erforderlichen Genehmigungen für die eingelagerten Gegenstände bzw. Stoffe. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.

Versicherung

Seitens des Vermieters besteht keine Versicherung für die eingelagerten Gegenstände. Der Mieter hat zu prüfen, ob Versicherungsschutz über seine Hausratversicherung besteht. Der Vermieter haftet nicht für das Eigentum des Mieters.

Sonstiges

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder des Mietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Wert der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gerichtstand ist Augsburg.